Das Thema „Löhne- / Gehälter“ gehört zu den alltäglichen Unternehmensprozessen, umso komplizierter ist ein reibungsloser Ablauf. Die eigenen Mitarbeiter sind die stärksten Kritiker, wenn ein Problem mit der Lohn-/ Gehaltszahlung entstehen sollte. Änderungen bei den Mitarbeitern oder der gesetzlichen Rechtsgrundlagen müssen innerhalb des laufenden Monats bei der Lohnberechnung berücksichtigt werden und die Gehaltszahlung angepasst werden.
Für das Unternehmen ist es ideal, wenn über das Geld nicht geredet werden muss, das heißt die Organisation und Abrechnung der Löhne- / und Gehälter reibungslos und richtig erfolgt. Deshalb ist ein Outsourcing an Spezialisten sowohl aus Kosten- als auch Organisationssicht zu empfehlen. Eine Verknüpfung mit der bestehenden Buchhaltung und des Zahlungsverkehrs durch den Steuerberater optimiert zusätzlich die eigene Unternehmensabläufe.
Weitere Argumente für eine externe Bearbeitung der Löhne- / und Gehälter bei einem Steuerberater stellt die nötige Geheimhaltung der individuell ausgehandelten Arbeitsverträge dar. Der negative Motivationseffekt für die Mitarbeiter ist offensichtlich, wenn der eine Mitarbeiter erfährt, dass sein Zimmerkollege erheblich mehr verdient als er. Es stellt sich unweigerlich das Gefühl "unterbezahlt zu sein" bei dem betroffenen Mitarbeiter ein.
Die Zahlung der Geschäftsführergehälter stellt die gleiche Problematik dar. Vielfach müssen diese Löhne- / Gehälter extern abgerechnet werden, um den Mitarbeitern diese nicht offen zu legen. Häufiger fehlt den Mitarbeitern das Verständnis für Gehaltsspreizungen innerhalb der Angestellten und im Vergleich zu den leitenden Angestellten.
Die Kosten für Pflege und Wartung der eigenen Lohnabrechnungssoftware und die laufende Schulung der Sachbearbeiter ist ebensowenig zu vernachlässigen.Wir bieten Ihnen die Teil- oder Vollabwicklung ihrer Löhne- / Gehälter an. Sie können entweder Ihre Personaldaten sowie Abrechnungsdaten uns über Fax, Email oder Datenverbindung mitteilen. Je nach Wunsch können sie entweder eine Vorerfassung per Excel oder Internet durchführen oder uns die Daten zur Erfassung mitteilen.
Die Gebühren für eine Lohnabrechnung pro Arbeitnehmer liegen entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung zwischen 2,60
€ und 15,00 € (zzgl. USt.) je nach Aufwand. Die Ersteinrichtung eines Mitarbeiters wir gesondert berechnet.
Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie unter Steuerberater - Gebühren.